Pflegeangebot
Pflege in den eigenen vier Wänden durch ausgebildete Mitarbeiter

Es gehört zu den Betreuungsgrundsätzen im ROSENPARK: Pflegebedürftige Bewohner müssen nicht ausziehen; sie werden so lange wie möglich in der eigenen Wohnung und in der vertrauten Umgebung gepflegt oder werden in der hauseigenen Pflegestation vorübergehend oder ständig betreut. Die Tagessätze in der Pflegestation werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.

Es ist ja wichtig, zu wissen, daß man nicht “ausgeliefert” ist, falls eine kostenaufwendige, längerdauernde Pflege erforderlich werden sollte. Auch wer gewohnt war, selbst für Alter und Notlagen vorzusorgen, kann beruhigt in die Zukunft sehen in dem Bewußtsein, Schutz in der Gemeinschaft des ROSENPARK zu finden. Ausgebildetes Personal steht hierfür zur Verfügung.

Sowohl für die ambulante als auch für die Pflege in den Pflegestationen ist das Seniorenhaus ROSENPARK von den Pflegekassen als Leistungserbringer anerkannt, d.h., die Leistungen werden im Rahmen der Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes von den Pflegekassen vergütet.